Praktische Tipps
zum Arbeitsrecht


 

Praktische Tipps
zum Sozialrecht

 

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zum Staats-
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zur Einreise

 

 

 

 

 

PRAKTISCHE TIPPS ZUM ARBEITSRECHT

Praktische Tipps zum Arbeitsvertrag

  • Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag aufmerksam. Wenn Sie Unterstützung brauchen, ist es besser, Sie lassen den Vertrag kontrollieren. Was Sie vorher wissen, müssen Sie später nicht teuer bezahlen.
     
  • Lassen Sie sich alle Teile Ihres Arbeitsvertrages aushändigen – insbesondere sämtliche Tarifverträge, auf die im Arbeitsvertrag verwiesen wird. Sie enthalten oft ganz wesentliche Regelungen zum Urlaub, der Kündigung oder weiteren Zahlungen. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen die Tarifverträge auszuhändigen oder gebraucht er eine Hinhaltetaktik, sollten Sie überlegen, ob Sie sich nicht sofort eine andere Arbeitsstelle suchen, auch wenn Sie glauben, dass Sie den Job unbedingt brauchen.
     
  • Arbeitsort 
  • Beschreibung der Arbeitsstelle 
  • Schwerbehinderte

Praktische Tipps zum Arbeitsverhältnis

  • Urlaub
  • Der Betrieb wird verkauft.
  • Abmahnung

Praktische Tipps zur Kündigung

  • Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch kündigen, wenn Sie krank sind.
     
  • Vermerken Sie unbedingt, wann Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, denn gegen die Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach ihrem Erhalt vorgehen. Suchen Sie also umgehend und rechtzeitig Rat.
     
  • Ihr Arbeitgeber muss nicht bei jeder Kündigung eine Abfindung zahlen. Zur Zahlung einer Abfindung ist er nur verpflichtet, wenn die von ihm ausgesprochene Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Das ist sie, wenn gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen wurde.
     
  • Die Höhe der Abfindung ist meist Verhandlungssache. Als Faustregel hat sich in der Praxis ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung eingebürgert. Die Abfindung muss zwar versteuert werden. Es werden aber keine Sozialabgaben darauf erhoben
     

 

 

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