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PRAKTISCHE
TIPPS ZUM ARBEITSRECHT
Praktische Tipps zum Arbeitsvertrag
- Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag aufmerksam. Wenn
Sie Unterstützung brauchen, ist es besser, Sie lassen
den Vertrag kontrollieren. Was Sie vorher wissen,
müssen Sie später nicht teuer bezahlen.
- Lassen Sie sich alle Teile Ihres Arbeitsvertrages
aushändigen – insbesondere sämtliche Tarifverträge,
auf die im Arbeitsvertrag verwiesen wird. Sie enthalten
oft ganz wesentliche Regelungen zum Urlaub, der
Kündigung oder weiteren Zahlungen. Weigert sich
Ihr Arbeitgeber, Ihnen die Tarifverträge auszuhändigen
oder gebraucht er eine Hinhaltetaktik, sollten Sie
überlegen, ob Sie sich nicht sofort eine andere
Arbeitsstelle suchen, auch wenn Sie glauben, dass
Sie den Job unbedingt brauchen.
- Arbeitsort
- Beschreibung der Arbeitsstelle
- Schwerbehinderte
Praktische Tipps zum Arbeitsverhältnis
- Urlaub
- Der Betrieb wird verkauft.
- Abmahnung
Praktische Tipps zur Kündigung
- Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch kündigen, wenn
Sie krank sind.
- Vermerken Sie unbedingt, wann Sie das Kündigungsschreiben
erhalten haben, denn gegen die Kündigung können
Sie nur innerhalb von drei Wochen nach ihrem Erhalt
vorgehen. Suchen Sie also umgehend und rechtzeitig
Rat.
- Ihr Arbeitgeber muss nicht bei jeder Kündigung
eine Abfindung zahlen. Zur Zahlung einer Abfindung
ist er nur verpflichtet, wenn die von ihm ausgesprochene
Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Das ist sie,
wenn gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen
wurde.
- Die Höhe der Abfindung ist meist Verhandlungssache.
Als Faustregel hat sich in der Praxis ein halbes
Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung eingebürgert.
Die Abfindung muss zwar versteuert werden. Es werden
aber keine Sozialabgaben darauf erhoben
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