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PRAKTISCHE
TIPPS ZUR EINREISE
- Halten Sie sich an das vorgeschriebene Visumverfahren.
Nichts bringt mehr unnötigen Ärger, als den Ehegatten
mit einem Touristenvisum einreisen zu lassen und
dann zu glauben, er könne auf jeden Fall hier bleiben.
- Eine bestehende Ehe mit einem Deutschen bringt
dem ausländischen Ehepartner einen Rechtsanspruch
auf Familienzusammenführung. Das Verlöbnis hingegen
nicht. Heiraten Sie deshalb im Zweifel im Ausland,
statt ein Visum zum Zwecke der Eheschließung zu
beantragen.
- Lassen Sie sich von den Ausländerbehörden nie
mit allgemeinen mündlichen Informationen abspeisen.
Sie sind dafür bekannt, geltendes Recht sehr frei
auszulegen und Einreisehindernisse zu erfinden.
Verlangen Sie eine schriftliche Auskunft unter genauer
Angabe der Rechtsgrundlage. „Das haben wir schon
immer so gemacht“ ist keine Antwort!
- Unterschreiben Sie nie Verpflichtungserklärungen,
die keine genauen Angaben über Dauer und Umfang
der Verpflichtung enthalten. Sie haben sonst den
Schaden, weil Sie das Ausmaß Ihrer Verpflichtung
nicht überblicken können. Hinterher kommt man schwer
aus der Verpflichtung heraus.
- Bei Familienzusammenführungen sollten die ausländischen
Angehörigen dem in Deutschland lebenden Familienmitglied
eine umfassende Vollmacht geben, damit das Verfahren
so weit als möglich von ihm durchgeführt werden
kann. Es wird ihm leichter fallen, Rechtrat einzuholen
und Rechtsmittelfristen zu wahren.
- Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihnen Botschaft
oder Ausländerbehörde vollständige und richtige
Auskünfte erteilen. Das kann so sein, ist es aber
zu oft nicht. Wenden Sie sich an Beratungsstellen
der Wohlfahrtsverbände oder an einen Rechtsanwalt.
Fragen Sie im Internet in den Foren über Ausländerrecht
nach. Es gibt viele Möglichkeiten sich zu informieren.
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