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zum Arbeitsrecht

 

 

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Praktische Tipps
zur Einreise

 

 

 

 

 

PRAKTISCHE TIPPS ZUR EINREISE

  1. Halten Sie sich an das vorgeschriebene Visumverfahren. Nichts bringt mehr unnötigen Ärger, als den Ehegatten mit einem Touristenvisum einreisen zu lassen und dann zu glauben, er könne auf jeden Fall hier bleiben.
     
  2. Eine bestehende Ehe mit einem Deutschen bringt dem ausländischen Ehepartner einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Das Verlöbnis hingegen nicht. Heiraten Sie deshalb im Zweifel im Ausland, statt ein Visum zum Zwecke der Eheschließung zu beantragen.
     
  3. Lassen Sie sich von den Ausländerbehörden nie mit allgemeinen mündlichen Informationen abspeisen. Sie sind dafür bekannt, geltendes Recht sehr frei auszulegen und Einreisehindernisse zu erfinden. Verlangen Sie eine schriftliche Auskunft unter genauer Angabe der Rechtsgrundlage. „Das haben wir schon immer so gemacht“ ist keine Antwort!
     
  4. Unterschreiben Sie nie Verpflichtungserklärungen, die keine genauen Angaben über Dauer und Umfang der Verpflichtung enthalten. Sie haben sonst den Schaden, weil Sie das Ausmaß Ihrer Verpflichtung nicht überblicken können. Hinterher kommt man schwer aus der Verpflichtung heraus.
     
  5. Bei Familienzusammenführungen sollten die ausländischen Angehörigen dem in Deutschland lebenden Familienmitglied eine umfassende Vollmacht geben, damit das Verfahren so weit als möglich von ihm durchgeführt werden kann. Es wird ihm leichter fallen, Rechtrat einzuholen und Rechtsmittelfristen zu wahren.
     
  6. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihnen Botschaft oder Ausländerbehörde vollständige und richtige Auskünfte erteilen. Das kann so sein, ist es aber zu oft nicht. Wenden Sie sich an Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder an einen Rechtsanwalt. Fragen Sie im Internet in den Foren über Ausländerrecht nach. Es gibt viele Möglichkeiten sich zu informieren.
     

 

 

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