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PRAKTISCHE
TIPPS ZUM STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT
- Behörden ermitteln bei Staatsangehörigkeitsfeststellungen
bisweilen nur oberflächlich. Zeugen werden nicht
befragt, Archivauskünfte nicht eingeholt oder falsch
ausgewertet. Textbausteine erwecken den Eindruck
der fehlenden Auseinandersetzung mit dem konkreten
Fall. Wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben, gehen
Sie nie davon aus, dass die Behörde alles richtig
erkannt und geprüft hat.
- Bei Feststellungsverfahren können Sie wegen
einer rechtlichen Besonderheit sofort Feststellungsklage
erheben, sobald die Behörde den Besitz der Staatsangehörigkeit
bestreitet. Aller Erfahrung nach ändert die Behörde
ihre Meinung während des Widerspruchsverfahrens
nicht, so dass Sie damit nur Zeit und Geld verschwenden.
Außerdem hat nur das Feststellungsurteil bindende
Wirkung für Alle, der Staatsangehörigkeits-
ausweis
ist nur ein Beweismittel!
- Vor dem 01.01.1975 geborene eheliche Kinder
von Frauen deutscher Staatsangehöriger sollten keine
Hoffnung darin setzen, die deutsche Staatsangehörigkeit
durch Erklärung über den Erwerb nach der Mutter
zu erhalten. Die Fristen sind seit vielen Jahren
abgelaufen, die Anforderungen der Rechtsprechung
an eine Unkenntnis sehr hoch. Nur in ganz seltenen
Ausnahmefällen funktioniert der Weg noch.
- Bei den meisten Einbürgerungen vom Ausland her
lehnt das zuständige Bundesverwaltungsamt ohnehin
den Antrag ab. Überlegen Sie daher von Anfang an,
ob Sie ein Gerichtsverfahren auf Einbürgerung durchführen
wollen.
- Denken Sie als deutscher Staatangehöriger immer
an daran, vor Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Der
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt
auch ohne Ihr Wissen kraft Gesetzes ein!
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