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PRAKTISCHE TIPPS ZUM STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT

  1. Behörden ermitteln bei Staatsangehörigkeitsfeststellungen bisweilen nur oberflächlich. Zeugen werden nicht befragt, Archivauskünfte nicht eingeholt oder falsch ausgewertet. Textbausteine erwecken den Eindruck der fehlenden Auseinandersetzung mit dem konkreten Fall. Wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben, gehen Sie nie davon aus, dass die Behörde alles richtig erkannt und geprüft hat.
     
  2. Bei Feststellungsverfahren können Sie wegen einer rechtlichen Besonderheit sofort Feststellungsklage erheben, sobald die Behörde den Besitz der Staatsangehörigkeit bestreitet. Aller Erfahrung nach ändert die Behörde ihre Meinung während des Widerspruchsverfahrens nicht, so dass Sie damit nur Zeit und Geld verschwenden. Außerdem hat nur das Feststellungsurteil bindende Wirkung für Alle, der Staatsangehörigkeits-
    ausweis ist nur ein Beweismittel!
     
  3. Vor dem 01.01.1975 geborene eheliche Kinder von Frauen deutscher Staatsangehöriger sollten keine Hoffnung darin setzen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung über den Erwerb nach der Mutter zu erhalten. Die Fristen sind seit vielen Jahren abgelaufen, die Anforderungen der Rechtsprechung an eine Unkenntnis sehr hoch. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen funktioniert der Weg noch.
     
  4. Bei den meisten Einbürgerungen vom Ausland her lehnt das zuständige Bundesverwaltungsamt ohnehin den Antrag ab. Überlegen Sie daher von Anfang an, ob Sie ein Gerichtsverfahren auf Einbürgerung durchführen wollen.
     
  5. Denken Sie als deutscher Staatangehöriger immer an daran, vor Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt auch ohne Ihr Wissen kraft Gesetzes ein!
     

 

 

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